Feldhilfe:
(2014)
Übte Moritz eine andere Erwerbstätigkeiten aus?
Wählen Sie "Ja", wenn Ihr Kind nach dem Abschluss einer Berufsausbildung oder seinem Studium einen Erwerbstätigkeit ausübte.
Wichtig: Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung / eines
Erststudiums werden volljährige Kinder nur berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden vertraglich vereinbarter regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit oder ein Ausbildungsdienstverhältnis sind unschädlich.