Feldhilfe:
(2014)
Übte Moritz einen oder mehrere Minijobs aus?
Wählen Sie "Ja", wenn Ihr Kind nach dem Abschluss einer Berufsausbildung oder seinem Studium einen oder meherere Minijobs ausübte.
Wichtig: Eine geringfügige Beschäftigung im Sinne der §§ 8, 8a SGB IV ist ebenfalls unschädlich. Sie liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig 450 € im Monat nicht überschreitet (geringfügig entlohnte Beschäftigung). Sie ist nicht unschädlich, wenn gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt mehr als 450 € beträgt.