Feldhilfe:
(2014)
Mietnebenkosten
Geben Sie hier die Mietnebenkosten - wie Heizung, Strom, Reinigung, Hausratversicherung usw. - an.
Wichtig: Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland sind für die Unterkunft die tatsächlichen Aufwendungen gegen Nachweis bis zum Höchstbetrag von 1 000 EUR pro Monat absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG 2014).