Feldhilfe:
(2014)
Anschrift des Zweitwohnsitzes
Geben Sie hier bitte die Anschrift (Postleitzahl, Ort) an, wo sich der Beschäftigungsort befindet.
Eine doppelte Haushaltsführung wird von den Finanzbehörden in der Regel nur anerkannt, wenn Sie auswärts beschäftigt sind und aus beruflichen Gründen an Ihrem auswärtigen Arbeitsort oder in dessen näherer Umgebung eine Wohnung oder eine Unterkunft unterhalten.
Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland werden künftig von Anfang an Aufwendungen für die Nutzung der Wohnung oder Unterkunft, höchstens bis zu einem nachgewiesenen Betrag von 1.000 Euro im Monat anerkannt. Die sogenannte Angemessenheitsprüfung entfällt seit 2014.
Angemessenheitsprüfung bei doppelter Haushaltsführung im Ausland
Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland gelten die früheren Grundsätze unverändert weiter. Die Aufwendungen für einen doppelten Haushalt müssen in tatsächlicher Höhe nachgewiesen werden und werden nur vom Fiskus anerkannt, wenn sie die ortsübliche Miete einer je nach Lage und Ausstattung durchschnittlichen Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 qm nicht überschreiten.