Feldhilfe:
(2014)
Steuerklasse
Wählen Sie aus, welche Steuerklasse auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist.
Wenn Sie im Laufe des letzten Jahres die Steuerklasse gewechselt haben, tragen Sie die zuletzt auf Ihrer ersten Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene Lohnsteuerklasse ein.
Die Steuerklasse 6 können Sie nur bei einem zweiten oder dritten Arbeitsverhältnis haben und wird daher nicht auf der ersten Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt.