Entstehen Ihnen im Zusammenhang mit einer solchen Tätigkeit Werbungskosten, können Sie diese nur absetzen werden, wenn sie höher sind als der Freibetrag.
Freiwillige Helferinnen und Helfer in Corona-Impfzentren können von der Übungsleiter- oder von der Ehrenamtspauschale profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind. Dies hat die Finanzverwaltung im Februar 2021 bestimmt.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Erleichterungen auch gelten, wenn das Impfzentrum von einem privaten Dienstleister betrieben wird oder die Helferinnen und Helfer in den Zentralen Impfzentren und den Kreisimpfzentren über einen privaten Personaldienstleister angestellt sind (Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 20.8.2021).