Für einige vwL-Sparverträge gibt es festgelegte Mindestsparbeiträge. Zahlt der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen oder nur einen geringen Betrag, der unter der Mindestrate liegt, kann der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts umwandeln lassen, um seine monatlich nötige Sparleistung zu erbringen. Das Aufstocken des Sparbetrages kann sich auch lohnen, wenn man die höchstmögliche staatliche Förderung bekommen möchte.