Wenn Sie im Laufe eines Steuerjahres Ihren Wohnort aufgrund eines Umzugs gewechselt haben, ändert sich in der Regel auch die täglich zurückzulegende Wegstrecke zur Ihrer ersten Tätigkeitsstätte.
In diesem Fall müssen Sie bei SteuerGo zwei erste Tätigkeitsstätten erfassen, um die korrekten Wegstrecken einzugeben, z.B.:
"Tätigkeitsstätte, Anschrift alter Wohnort"
Entfernung 25 km, 112 Arbeitstage, 5-Tage-Woche
"Tätigkeitsstätte, Anschrift neuer Wohnort"
Entfernung 15 km, 118 Arbeitstage, 5-Tage-Woche
Tipp
Vergessen Sie nicht, eventuell auch die Umzugskosten in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen!
Rechner
Arbeitstage-Rechner: Mit unserem Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem beliebigen Zeitraum.
Bewertungen des Textes: Wie trage ich unterschiedliche Wegstrecken nach einem Umzug ein?
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