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(2015) Wann können Schäden am Eigenheim abgesetzt werden?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Schäden am Eigenheim: Wann sind sie steuerlich absetzbar?

Aufwendungen zur Schadensbeseitigung am selbst genutzten Eigenheim können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG abgesetzt werden, wobei das Finanzamt eine zumutbare Belastung anrechnet.

  • Eine steuerliche Berücksichtigung ist möglich nur für Schäden, die durch ein "unabwendbares Ereignis" eingetreten sind, z.B. Hochwasser, Sturm, Hagel, Erdbeben, Blitzeinschlag. Nicht anerkannt werden Aufwendungen zur Beseitigung von Baumängeln.
  • Der Schaden muss einen "existenziell wichtigen Bereich" betreffen, wie insbesondere die Wohnung. Nicht berücksichtigt werden daher Schäden am Pkw oder an der Garage.
  • Eine übliche Versicherungsmöglichkeit für das Schadensrisiko gibt es nicht. Wenn nämlich das Schadensrisiko durch eine Versicherung hätte abgedeckt werden können, ist der Steuerabzug ausgeschlossen.
I N F O

TIPP: Erfreulicherweise haben die Finanzbehörden beschlossen, dass eine sog. Elementarversicherung keine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit darstellt (BMF-Schreiben vom 6.9.2005, BStBl. 2005 I S. 860). Das bedeutet, dass Schäden infolge von Hochwasser, Hagel oder Sturm auch dann absetzbar sind, wenn Sie keine entsprechende Gebäudeversicherung haben.

 

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