(2009)
Wann ist mein Kind außerhalb meines Haushalts untergebracht?
Die auswärtige Unterbringung ist eine Voraussetzung für den Erhalt des Ausbildungsfreibetrages. Sie liegt dann vor, wenn Ihr Kind für eine gewisse Dauer nicht in Ihrem Haushalt wohnt und nicht am hauswirtschaftlichen Leben teilnimmt. Ausschlaggebend ist dabei die räumliche Selbständigkeit des Kindes.
Dies ist zum Beispiel auch gegeben wenn:
- Ihr Kind in einem Internat oder einem Heim wohnt
- Ihr Kind bei Verwandten wohnt
- Ihr Kind Ihre Eigentumswohnung bewohnt, die Sie selbst nicht mitnutzen
- Ihr Kind eine Einliegerwohnung in Ihrem Haus bewohnt
Die Dauer wird nicht näher spezifiziert, aber ein sechswöchiges Praktikum ist zum Beispiel zu kurz. Kommt Ihr Kind in den Ferien zu Ihnen nach Hause, steht Ihnen der Ausbildungsfreibetrag weiterhin zu.
Wenn Sie und der andere Elternteil in getrennten Wohnungen leben, muss Ihr Kind außerhalb beider Eltern-Haushalte untergebracht sein.