Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag ist ein zentrales Instrument zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Seit seiner Einführung am 1. Januar 2015 (§ 242 SGB V) ermöglicht er den Krankenkassen, finanzielle Lücken flexibel zu schließen. 2025 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 2,5 Prozent, was eine deutliche Steigerung gegenüber früheren Jahren darstellt.
Der allgemeine Beitragssatz und der Zusatzbeitrag 2025
Der allgemeine Beitragssatz zur GKV bleibt mit 14,6 Prozent unverändert. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt jedoch auf 2,5 Prozent, ein historischer Höchststand. Die tatsächliche Höhe variiert je nach Krankenkasse, weshalb ein Vergleich der Zusatzbeiträge lohnt. Der Zusatzbeitrag ist einkommensabhängig und nach oben nicht begrenzt, wodurch höhere Einkommen stärker belastet werden.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag?
Seit 2019 wird der Zusatzbeitrag paritätisch finanziert. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Rentner und die Rentenversicherung die Kosten zu gleichen Teilen übernehmen. Diese Regelung entlastet insbesondere Beschäftigte mit mittleren und niedrigen Einkommen, die vor 2019 den Zusatzbeitrag vollständig selbst tragen mussten.
Informationspflichten der Krankenkassen
Jede Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, die Erhebung eines Zusatzbeitrags in ihrer Satzung festzuhalten. Versicherte können diese in den Geschäftsstellen oder auf der Website der Kasse einsehen. Zudem müssen die Krankenkassen ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor der Einführung oder Erhöhung schriftlich informieren. Diese Benachrichtigung umfasst auch Hinweise auf das Sonderkündigungsrecht, das es Mitgliedern ermöglicht, bei Beitragserhöhungen die Kasse zu wechseln.
Warum ist der Zusatzbeitrag so hoch?
Die deutliche Erhöhung des Zusatzbeitrags auf 2,5 Prozent reflektiert die steigenden Kosten im Gesundheitswesen. Höhere Ausgaben für medizinische Versorgung, Pflege und innovative Behandlungsmethoden belasten die Krankenkassen zunehmend. Der Zusatzbeitrag ermöglicht es, diese Kosten zu decken, ohne den allgemeinen Beitragssatz anzuheben.
Fazit: Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag bleibt auch 2025 ein wichtiges Element der GKV-Finanzierung. Die Erhöhung auf 2,5 Prozent unterstreicht die wachsenden Herausforderungen im Gesundheitswesen. Versicherte sollten regelmäßig die Zusatzbeiträge ihrer Krankenkasse prüfen, um bei Bedarf das Sonderkündigungsrecht zu nutzen und von günstigeren Alternativen zu profitieren.