Bei Verheirateten, die beide einkommenssteuerpflichtig sind, muss festgelegt werden, ob die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung für Ehegatten gewählt wird.
Im Fall der Zusammenveranlagung geben beide Eheleute eine gemeinsame Steuererklärung ab. Zusammenveranlagung bedeutet, dass alle Einkünfte der Partner zusammengerechnet werden. Sie werden dann als ein Steuerpflichtiger behandelt.
Dieses Ehegattensplitting ist immer dann vorteilhaft, wenn ein Partner mehr verdient als der andere. Im Fall der Einzelveranlagung für Ehegatten muss dagegen jeder Ehepartner eine eigene Steuererklärung beim Finanzamt abgeben.
Gibt es einen Ehevertrag, so muss angegeben werden, ob eine Gütergemeinschaft vereinbart wurde. Bei einer vereinbarten Gütergemeinschaft wird aus dem getrennten Vermögen von Ehemann und Ehefrau gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Dies hat zum Beispiel den Nachteil, dass das Finanzamt Arbeitsverträge zwischen Ehepartnern in der Regel nicht anerkennt.