Feldhilfe: (2023) darin enthaltene steuerfreie Betriebseinnahmen Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): darin enthaltene steuerfreie Betriebseinnahmen Zu den Einnahmen zählen Einkünfte aus nebenberufliche Tätigkeit (z.B. als Übungsleiter) nach § 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG Einkünfte nach § 3 EStG (ohne Nr. 26, 26a, 26b und Teileinkünfteverfahren) Steuerfreie Sanierungserträge nach § 3a EStG