Feldhilfe: (2023) Positive Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 4 UmwStG Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): Positive Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 4 UmwStG Geben Sie hier die positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 4 UmwStG ein.