Feldhilfe: (2017) 52 Anrechenbare ausländische Steuern Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): 52 Anrechenbare ausländische Steuern Erfassen Sie hier die anrechenbare Quellensteuer lt. Zeile 52 der Anlage KAP.