Feldhilfe:
(2014)
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Setzen sie hier ein Häkchen, wenn Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen in Zusammenhang mit Ihrer Miet- oder Eigentumswohnung oder Ihrem Wohnhaus angefallen sind.
Die Arbeiten müssen von einem selbständigen Dienstleister oder einer Dienstleistungsagentur ausgeführt worden sein. Zu den begünstigten Leistungen gehört z. B.
- die Reinigung der Wohnung, das Putzen der Fenster, die Reinigung des Treppenhauses und der übrigen Gemeinschaftsräume,
- die Gartenpflege (z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden),
- die Dienstleistung bei Umzügen von Privatpersonen (abzüglich Erstattungen Dritter).
Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 4.000 Euro) im Haushalt für
- sozialvesicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
- Pflege- und Betreuungsleistungen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (sofern es sich nicht um Handwerkerleistungen handelt)