(2018) Welche Kosten sind bei einem Todesfall steuerlich absetzbar? Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2018. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter: (2024): Welche Kosten sind bei einem Todesfall steuerlich absetzbar? Abzugsfähige Bestattungskosten sind z. B. die Kosten für: Arzthonorar für Leichenschau Blumen (z.B. Dekoration der Trauerhalle, Gestecke, Grabschmuck, Kränze, Sträuße als Grabbeigabe) Bestattungsunternehmen (z.B. Abwicklung aller Formalitäten, Ankleiden, Aufbahrung, Einbetten, Hygienische Versorgung, Organisation) Trauerdrucksachen (z.B. Traueranzeigen in Tageszeitungen, Vereinsblättern etc., Briefe, Karten sowie Danksagungen) Fahrtkosten (z.B. Fahrten, Bestattung, Bestattungsunternehmen, Erledigung der Formalitäten) Friedhofsverwaltung (z.B. Gebühren für Beisetzung, Trauerfeier, Nutzungsgebühr Grabstelle) Gebühren (z.B. Sterbeurkunde, Beschaffung v. Unterlagen f. Beurkundung) Grabpflege Grabstätte, Grabkreuz, Grab(denk)mal, Grabstein (z.B. Kosten für Aufstellung, Einfassung, Erstbepflanzung, Grabmalinschrift, Steinmetz, Umrandung) Musikalische Gestaltung der Trauerfeier durch Organisten oder Musiker anderer Art Porto (z.B. für Traueranzeigen, Danksagungen und Schriftverkehr) Sarg für Erd- oder Feuerbestattung (mit Sargausstattung) Sargträger Schuldzinsen (für Kredit zur Bezahlung der Bestattungskosten) Sterbehemd Trauerfeier (nur Aufwendungen für Organisation, Einladungen etc.) Trauerredner Überführungen Schmuckurnen Bewertungen des Textes: Welche Kosten sind bei einem Todesfall steuerlich absetzbar? 5.00 von 5 Anzahl an Bewertungen: 6