Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2018 die Werte in der Sozialversicherung neu festgesetzt. Es steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West und Ost als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Somit steigen für die Sozialversicherungsbeiträge 2018 dann auch die Höchstbeträge für Gutverdiener.
Aufgrund der erhöhten Beitragsbemessungsgrenzen steigen – trotz gleichbleibender Beitragssätze – die Sozialabgaben für Arbeitnehmer mit einem Gehalt ab 4.350 Euro und noch mehr bei einem Gehalt ab 6.350 Euro.
Die Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod gemeinsam von allen Versicherten getragen werden. Sie ist keine Sachversicherung.
Sozialversicherungen werden je nach Staat oder Versicherungszweig von staatlichen Institutionen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privaten Körperschaften betrieben. Sie wurden zumeist in der zweiten Hälfte des 19. bzw. Anfang des 20. Jahrhunderts (Beginn der Großindustrie) ins Leben gerufen.
Die Beiträge werden meist nach den Bruttolöhnen und -gehältern (bis zu einer spartenspezifischen Beitragsbemessungsgrenze) berechnet. Die Versicherungen werden durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträge je nach Sparte zu unterschiedlichen Teilen finanziert (vgl. auch Niedriglohn-Job). Zum Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen gibt es Bundeszuschüsse, die den Aufwand teilweise decken. Die Versicherungsbeiträge werden für beide Seiten durch den Arbeitgeber an die Krankenkasse abgeführt. Hierfür erhält er von der örtlichen Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer.
Quelle: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 22. November 2017, 07:40 UTC.