Erhöhter Steuerfreibetrag für Mitarbeiteraktien und Beteiligungen ab 2024

Erhöhter Steuerfreibetrag für Mitarbeiteraktien und Beteiligungen ab 2024
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Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbilligt oder unentgeltlich Vermögensbeteiligungen in Form von Mitarbeiteraktien und Mitarbeiterbeteiligungen, ist der geldwerte Vorteil in bestimmter Höhe steuerfrei. Ab dem 1.4.2009 lag der Steuerfreibetrag zunächst bei 360 Euro (§ 3 Nr. 39 EStG).

Begünstigt sind folgende Vermögensbeteiligungen des Arbeitgebers – und zwar am Unternehmen des Arbeitgebers oder an einem Konzernunternehmen: Belegschaftsaktien, Wandelschuldverschreibungen, Mitarbeiterbeteiligungsfonds, Genussscheine, Genossenschaftsanteile, GmbH-Anteile, Stille Beteiligungen (ohne Mitunternehmerschaft), Arbeitgeber-Darlehen, Genussrechte.

Zum 1.7.2021 wurde der Steuerfreibetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro auf 1.440 Euro angehoben (§ 3 Nr. 39 EStG, geändert durch das „Fondsstandortgesetz“ vom 3.6.2021).

Aktuell wurde zum 1.1.2024 der Steuerfreibetrag für Vermögensbeteiligungen von 1.440 Euro auf 2.000 Euro pro Kalenderjahr erhöht (§ 3 Nr. 39 EStG, geändert durch das „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ vom 11.12.2023).

Arbeitnehmer können also kostenlos oder verbilligt Aktien von ihrem Arbeitgeber beziehen und müssen den Vorteil erst (lohn-)versteuern, wenn er den Steuerfreibetrag übersteigt. Bezieht ein Arbeitnehmer beispielsweise Firmenaktien zum Preis von 50 Euro pro Stück, obwohl der Kurswert an der Börse bei 75 Euro liegt, entsteht bei ihm ein geldwerter Vorteil von 25 Euro pro Aktie. Durch den neuen Freibetrag wird in diesem Beispiel der Kauf von bis zu 80 Mitarbeiteraktien steuerfrei belassen.

Um den Steuerfreibetrag zu erlangen, muss die Vermögensbeteiligung wie bisher auch weiterhin nicht „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ als freiwillige Arbeitgeberleistung gewährt werden. Es ist also möglich, dass Arbeitnehmer Anteile an ihrem Unternehmen bzw. an einem Mitarbeiterbeteiligungsfonds auch dann steuerfrei erhalten, wenn sie diese durch Entgeltumwandlung selbst finanzieren.

Der Steuerfreibetrag darf nach wie vor nur auf Mitarbeiteraktien angewandt werden, wenn alle Arbeitnehmer das zugrunde liegende Beteiligungsprogramm nutzen können, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen.

 

 

Mitarbeiteraktien sind Unternehmensanteile, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern zu vergünstigten Konditionen oder kostenlos anbietet. Diese Aktien sollen die Mitarbeiter stärker an das Unternehmen binden und deren Motivation und Engagement erhöhen. Mitarbeiter, die diese Aktien erwerben, werden zu Aktionären und profitieren somit direkt vom Erfolg des Unternehmens. Neben der Möglichkeit, an Wertsteigerungen und Dividenden zu partizipieren, stärken Mitarbeiteraktien das Gefühl der Zugehörigkeit und können als Teil der Vergütung betrachtet werden. Sie sind häufig Teil eines langfristigen Incentive-Programms.

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