Sie schieben die Steuererklärung vor sich hin? Sie wollen das Wochenende nutzen, um auf den letzten Drücker noch die Frist einzuhalten? Keine Sorge. Mit unseren Tipps tut das Erstellen der Steuererklärung gar nicht weh.
Sie wollen bis zum 31. Mai Ihre Steuererklärung abgeben? Das schaffen Sie.
Am besten Sie arbeiten mit kleinen Zwischenzielen. Machen Sie sich einen Termin, wann Sie Zeit und Muße haben, um die Steuererklärung zu erstellen. Der erste Schritt: Suchen Sie sich alle notwendigen Belege und Quittungen heraus und legen sie bereit.
Loggen Sie sich bei SteuerGo ein und nutzen die Datenübernahme aus dem Vorjahr. Wenn Sie das Programmm zum ersten Mal nutzen können Sie Ihre Daten auch von Elster und anderen Steuer-Anwendungen importieren. Das spart Zeit.
Jetzt müssen Sie nur noch die Daten aktualisieren, die sich geändert haben und schon können Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Der Vorteil: Wenn Sie SteuerGo nutzen brauchen Sie dafür kein eigenes Elster-Zertifikat.
Das Wetter ist zu schön, oder Sie haben gar keine Zeit für die Steuererklärung? Kein Problem. „Steuerpflichtige, die ein eigenes Elster-Zertifikat haben, können sich mit der Abgabe der Steuererklärung in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen bis Ende Juli Zeit lassen“, erklärt Felix Bodeewes, Gründer von SteuerGo. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Steuererklärung auf elektronischem Weg abgeben, etwa über SteuerGo.
Sie leben in keinem der genannten Bundesländer? Kein Problem. Sie können dennoch problemlos eine dreimonatige Fristverlängerung beantragen – auch per E-Mail. Die passende Briefvorlage gibt es gratis unter www.steuergo.de/musterbriefe/uebersicht.
Übrigens: Wer freiwillig eine Steuererklärung einreicht, hat sogar vier Jahre lang Zeit um diese abzugeben.
Möglicherweise müssen Sie sich gar keinen Stress machen, weil Sie Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben? Denn längst nicht jeder Bürger ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
Arbeitnehmer sind nur dann zur Abgabe verpflichtet, wenn sie:
- gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren.
- unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatten, etwa Honorare, Renten oder Mieten.
- einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen hatten.
- mit Ihrem berufstätigen Ehepartner zusammenveranlagt waren und einer von ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder wenn sie beide mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt haben.
- Lohnersatzleistungen bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.
Übrigens: Unsere Kunden bekommen im Schnitt eine Steuererstattung von 1.158 Euro. Dafür kann man schon ein bisschen Zeit investieren, finden wir.