Zum 1.1.2015 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.308 Euro auf 1.908 Euro angehoben. Zusätzlich kommen erstmals für das zweite und jedes weitere Kind im Haushalt 240 Euro oben drauf (§ 24b EStG). Doch was müssen Sie dafür tun?
Zum 1.1.2015 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.308 Euro auf 1.908 Euro angehoben. Zusätzlich kommen erstmals für das zweite und jedes weitere Kind im Haushalt 240 Euro oben drauf (§ 24b EStG). Doch was müssen Sie dafür tun?