Schon seit 2005 versenden so gut wie alle EU-Staaten Kontrollmitteilungen über Zinserträge von Anlegern aus anderen EU-Staaten an die heimischen Finanzbehörden. Nur zwei EU-Mitgliedsländer haben bislang ihr Bankgeheimnis bewahrt und behalten stattdessen eine Zinssteuer von derzeit 35 % ein: Dies sind Österreich und Luxem-burg. Gleiches gilt für die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino.
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