Mit seiner Entscheidung vom 25.4.2018 hat der Bundesfinanzhof erstmals verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Nachzahlungszinsen geäußert – jedenfalls für Verzinsungszeiträume ab 1. April 2015 (Az. IX B 21/18). Daneben sind derzeit auch beim Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden zur Zinsproblematik anhängig, die die Zinszeiträume ab 2010 betreffen (1 BvIR 2237/14, 1 BvIR 2422/17).
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