Eine nette Idee hatte ein Ehepaar aus Schleswig-Holstein: Die Eheleute hatten nach dem Auszug ihrer Kinder aus dem Eigenheim beschlossen, das nun zu große Haus zu vermieten, selber aufs Land zu ziehen und dort eine kleinere Wohnung anzumieten. Die gezahlte Miete für die neue Wohnung machten sie bei den erzielten Mieteinnahmen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend (sog. „negative Eigenmiete“). Denn diese Einkünfte hätten sie nicht ohne die gezahlte Eigenmiete erzielen können.
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