Ein schönes Steuersparmodell wird zum 1.1.2020 aller Voraussicht nach eine wichtige Änderung erfahren: Es geht um die Vorauszahlung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, genauer gesagt zur so genannten Basisabsicherung. Entsprechende Beiträge dürfen nämlich nach derzeitigem Recht bis zum 2,5-fachen des laufenden Jahresbeitrages im Voraus für kommende Jahre gezahlt und in ebenfalls voller Höhe im Zahlungsjahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.
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Schlagwort: Vorauszahlung
Steuersparmodell: Vorauszahlung für die Private Krankenversicherung leisten
Interessanterweise wird ein eigentlich recht einfaches Steuersparmodell nur selten angewandt: Es geht um die Vorauszahlung von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, genauer gesagt zur so genannten Basisabsicherung. Vielfach sind so auf einfache Weise Steuerminderungen von über 2.500 Euro möglich.
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