Um für vermögenswirksame Leistungen die Arbeitnehmer-Sparzulage im Rahmen der Steuererklärung beantragen zu können, stellt das Anlageinstitut, z.B. die Bausparkasse, dem Anleger jährlich eine Bescheinigung aus – die „Anlage VL“. Diese Bescheinigung ist der Steuererklärung beizufügen. Die „Anlage VL“ in Papierform hat zwei Ziele: Nachweis der vermögenswirksamen Leistungen gegenüber dem Finanzamt und Information des Arbeitnehmers. Bisher wurde die „Anlage VL“ einfach zusammen mit der Steuererklärung eingereicht.
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Schlagwort: Vermögensbildungsbescheinigung
Arbeitnehmer-Sparzulage: Ab 2017 elektronische Bescheinigung
Um die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen im Rahmen der Steuererklärung beantragen zu können, stellt das Anlageinstitut, z. B. Bausparkasse, dem Anleger jährlich eine Bescheinigung aus – die „Anlage VL“. Diese Bescheinigung ist der Steuererklärung beizufügen. Die „Anlage VL“ in Papierform hat zwei Ziele: Nachweis der vermögenswirksamen Leistungen gegenüber dem Finanzamt und Information des Arbeitnehmers.
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