Steuerbescheide können aus verschiedenen Gründen vorläufig ergehen. Die Vorläufigkeit betrifft oft spezifische Punkte und erlaubt nicht immer nachträgliche Änderungen zum Nachteil des Steuerpflichtigen. Geregelt ist dies in § 165 der Abgabenordnung (AO).
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Schlagwort: Vermietung
Mietwohnungsneubau: Neuen Checklisten für Sonderabschreibung nach § 7b EStG
Mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ wurde zur Ankurbelung der Investitionstätigkeit in neue Mietwohnungen eine befristete Sonderabschreibung nach § 7b EStG eingeführt. Mit dem „Wachstumschancengesetz“ wurden die Förderbedingungen für den Mietwohnungsneubau etwas verbessert.
Gewinnbringende Vermietung: Steuertricks und Vermarktungsstrategien für Eigentümer
Die Vermietung von Immobilien kann eine große Herausforderung sein, die sowohl Wissen als auch Fingerspitzengefühl erfordert. In diesem Artikel widmen wir uns essenziellen Tipps für Vermieter, um Ihnen zu zeigen, wie Sie Ihre Immobilie gewinnbringend vermieten können. Dabei konzentrieren wir uns nicht nur auf Steuertricks, die Ihre finanzielle Last mindern, sondern auch auf effektive Vermarktungsstrategien, die die Attraktivität Ihrer Immobilie steigern.
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Airbnb: Bundesländer gleichen Einkünfte von Gastgebern ab
Die Steuerfahndung Hamburg hat von einem Vermittlungsportal für die Buchung und Vermittlung von Unterkünften – offenbar Airbnb – erneut Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken erhalten und aufbereitet. Die Daten werden nun an die Steuerverwaltungen der Bundesländer verteilt. Damit werden die Bundesländer in die Lage versetzt, die erklärten Einkünfte mit den vorliegenden Daten abzugleichen. Es liegen Daten zu Vermietungsumsätzen von ca. 56.000 Gastgebern mit einem Umsatzvolumen von insgesamt mehr als 1 Mrd. Euro vor.
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App Update 2.6 – Neue Features
Bleiben Sie immer auf dem neusten Stand. Aktuell steht Ihnen ein neues Update unserer SteuerGo App in allen gängigen App Stores zur Verfügung.
Vermietung an Angehörige: Kleinere Fehler sind steuerlich zu verzeihen
Wer eine Wohnung an Angehörige vermietet, darf die Werbungskosten auch dann voll abziehen, wenn er lediglich 50 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt. Werden zumindest 66 Prozent der Marktmiete verlangt, muss nicht einmal nachgewiesen werden, dass auf lange Sicht ein Überschuss mit der Vermietung erzielt wird. Doch das Finanzamt ist bei Verträgen zwischen Angehörigen skeptisch und verlangt, dass die Verträge wie unter fremden Dritten abgeschlossen und durchgeführt werden.
Steuertipps rund um Bankkonten – Gebühren geltend machen und Steuerschuld senken
Die zunehmenden Gebühren für Kontoführung und Buchungsposten sind nicht zu unterschätzen. Neben etablierten Unternehmen sowie Startups werden Arbeitnehmer und Vermieter ordentlich zur Kasse gebeten. Die gute Nachricht: Sowohl Betriebe als auch Privatpersonen können die Ausgaben steuerlich geltend machen. Wie es richtig geht und worauf Sparer achten müssen, nachfolgend thematisiert.
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Mietvertrag mit Angehörigen: Keine hälftige Vermietung der gemeinsamen Wohnung
Ein Mietvertrag zwischen Angehörigen ist steuerlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn sie wie unter fremden Dritten geschlossen und durchgeführt werden. Zudem können die Kosten voll abgezogen werden, wenn für die Wohnungsüberlassung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete gezahlt werden.
Immobilienverkauf: Kein Spekulationsgewinn trotz kurzzeitiger Vermietung
Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft für den Immobilienverkauf vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Früher sprach man insoweit von Spekulationsgeschäften. Die Gewinne aus Veräußerungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer.
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Verbilligte Vermietung: Vereinbarte Miete ist maßgebend
Eine verbilligte Vermietung liegt vor, wenn die vereinbarte Miete im Vergleich zur ortsüblichen Marktmiete niedriger ist. Das bedeutet vom Grundsatz her, dass die Aufwendungen für die vermietete Wohnung eigentlich nur anteilig als Werbungskosten absetzbar sind, und zwar im Verhältnis der vereinbarten Miete zur ortsüblichen Miete.
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