Schlagwort: Unterhaltszahler

Geschiedene: Krankenversicherungsbeiträge für den Ex-Gatten absetzbar

Geschiedene: Krankenversicherungsbeiträge für den Ex-Gatten absetzbar

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sind im Rahmen des Realsplittings bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Hierzu aber muss der geschiedene Ex-Gatte seine Zustimmung geben und die empfangenen Beträge seinerseits als „sonstige Einkünfte“ versteuern (Realsplitting gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
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Kinderfreibetrag komplett auf Unterhaltszahler übertragen?

Kinderfreibetrag komplett auf Unterhaltszahler übertragen?

Bei dauernd getrennt lebenden, geschiedenen oder nicht miteinander verheirateten Eltern stehen der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) grundsätzlich beiden Elternteilen je zur Hälfte zu. Die Übertragung des halben Kinderfreibetrages von einem Elternteil (Unterhaltsempfänger) auf den anderen Elternteil (Unterhaltszahler) ist ohne weiteres nicht möglich – auch nicht aufgrund eines einvernehmlichen Antrags.


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Unterhaltszahler entlastet, Nullrunde für Kinder

Geschiedene Väter und Väter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle. In den Jahren 2011 bis 2014 wurde der Kindesunterhalt nicht erhöht, weil auch der steuerliche Kinderfreibetrag nicht stieg. Allerdings wurde 2011 und 2013 der Selbstbehalt für Unterhaltszahler angehoben.
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