Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldnern auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens Geld für das existenziell Notwendige wie Essen, Kleidung und Wohnen bleibt. Und dass sie ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Pfändungsfreigrenzen hängen stark von der Anzahl der Unterhaltspflichtigen ab. Sie wurden bis 2020 alle zwei Jahre angepasst, seit 2021 nun jedes Jahr.
Weiterlesen
Schlagwort: Unterhaltspflichten
Höhere Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2021
Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Pfändungsfreigrenzen hängen stark von der Anzahl der Unterhaltspflichtigen ab. Sie wurden zuletzt zum 1. Juli 2019 erhöht und werden nun zum 1. Juli 2021 angepasst.