Aufwendungen aufgrund eines Verkehrsunfalls auf beruflicher oder dienstlicher Fahrt sind als Werbungskosten absetzbar. Anerkannt werden Reparaturkosten, Auslagen für die Selbstregulierung, Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung, Schäden an privaten Gegenständen, Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und Gericht sowie sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit dem Unfall anfallen. Bei einem Totalschaden sowie bei einem Unfallschaden, der nicht repariert wird, können Sie eine „Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung“ (AfaA) geltend machen. Was genau ist das?
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Schlagwort: Unfall
Unfall: Schadenregulierung auf Gutachtenbasis ohne Umsatzsteuer
Ein Unfall mit dem Kfz ist ärgerlich genug. Im Rahmen der Schadenregulierung wird der Unfall aber von der gegnerischen Kfz-Haftpflicht beglichen, sofern Sie keine Schuld an dem Unfall haben und der Verursacher nicht geflüchtet ist. Lassen Sie Ihr Kfz in einer Fachwerkstatt reparieren, erhalten Sie grundsätzlich die Kosten inklusive Umsatzsteuer ersetzt, sofern es sich um ein Privatfahrzeug handelt. Doch was gilt, wenn Sie auf Gutachtenbasis mit der Versicherung abrechnen?
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Unfallkosten: Wie das Finanzamt bei Schnee- und Glatteisunfällen hilft
Gerade im Winter kommt es witterungsbedingt oft zu Schnee- und Glatteisunfällen. Bezüglich der Schadensregulierung denken die Unfallbeteiligten dann natürlich zuerst an ihre Versicherung. Falls sich jedoch der Unfall auf einer beruflichen Fahrt ereignet hat, hilft das Finanzamt bei eigenen Schäden. Diese Steuersparchance ist häufig nicht bekannt.
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