Am 24.2.2022 hat Russland die Ukraine überfallen und mit seinem Krieg Zerstörung, Tod und Vertreibung gebracht. Weltweit engagieren sich Staaten, Menschen und Unternehmen für die vom Krieg geschädigten Menschen. Die vielen aus der Ukraine Geflüchteten erfahren in Deutschland und in anderen Ländern persönliche und finanzielle Unterstützung von Bürgern und auch von Unternehmen. Ebenfalls werden vielfältige Hilfen an die in der Ukraine verbliebenen Menschen geleistet. Den Unterstützern will der Fiskus durch verschiedene Steuererleichterungen helfen.
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Schlagwort: Ukraine-Krieg
Ukraine: Beschäftigung von Geflüchteten
Aus der Ukraine Geflüchtete finden in Deutschland Schutz und können auf der Grundlage der EU-Massenzustrom-Richtlinie unbürokratisch und ohne Einzelfallprüfung einen sogenannten humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Wer hier arbeiten möchte, benötigt zusätzlich noch eine Arbeitserlaubnis.
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Ukraine-Krieg: Private Aufnahme von Flüchtlingen
Der Ukraine-Krieg tobt unvermindert weiter. Dankenswerterweise gibt es hierzulande viele Bürger, die Geflüchtete aufnehmen. Doch dann stellt sich das eine oder andere steuerliche Problem, denn bei konsequenter Auslegung der aktuellen Vorschriften könnte das Engagement steuerlich sogar noch „bestraft“ werden. Allerdings gibt es einige Billigkeitsregelungen.
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