Eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro haben im September 2022 Erwerbstätige und im Dezember 2022 Rentner und Pensionäre erhalten. Nun kommen auch die Studierenden dran. Im Jahre 2023 werden die Studierenden und Fachschüler eine einmalige Energiepreispauschale bekommen – allerdings nur in Höhe von 200 Euro. Studierende und Fachschüler können die Pauschale bis spätestens 30.9.2023 beantragen („Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG“ vom 16.12.2022).
Aktuell wurde ein Fragen-Antworten-Katalog (FAQs) zur Energiepreispauschale für Studierende veröffentlicht.