Schlagwort: Steuerzahler

Dienstwagen: Digitales Fahrtenbuch darf nicht änderbar sein

Dienstwagen: Daten in digitalem Fahrtenbuch dürfen nicht änderbar sein

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs setzt klare Anforderungen an elektronische Fahrtenbücher. Lesen Sie, wie sich die Rechtsprechung auf die Nutzung von Fahrtenbüchern auswirkt und was Steuerzahler beachten müssen. Wer einen Dienst- oder Firmenwagen nutzt, muss grundsätzlich einen Privatanteil versteuern. Dieser wird entweder nach der sogenannten Ein-Prozent-Regelung oder aber nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt.  Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf besagt, dass auch ein elektronisches Fahrtenbuch stets zeitnah zu führen ist und dass nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder aber zumindest ohne Weiteres erkennbar sein müssen.


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Gebühren für Steuerauskunft: Neues Urteil stärkt Steuerzahlerrechte

Gebühren für Steuerauskunft: Neues Urteil stärkt Steuerzahlerrechte

Der Staat hat ein lukratives Geschäftsmodell erfunden: Zuerst schafft er Steuerregeln, die zum Teil so kompliziert sind, dass sie kein Mensch mehr versteht – aber dennoch befolgen muss. Alsdann verlangt er Gebühren dafür, dass ein Steuerzahler um eine verbindliche Steuerauskunft bittet, weil er wissen will, wie eine Regelung voraussichtlich auszulegen ist, um bei einem geplanten Sachverhalt keinen steuerlichen Schiffbruch zu erleiden (§ 89 Abs. 3 AO). Und diese Gebühren können happig sein!
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Unangekündigte Wohnungsbesichtigung: Finanzamt prüft Arbeitszimmer

Unangekündigte Wohnungsbesichtigung: Finanzamt prüft Arbeitszimmer

Zunehmend versucht die Finanzverwaltung, ihre Befugnisse erheblich zu erweitern. Eine dieser – äußerst umstrittenen – Maßnahmen ist der sogenannte Flankenschutz. Danach sollen Mitarbeiter der Finanzverwaltung befugt sein, bei Ihnen ohne vorherige Ankündigung anzuklingeln. Im Rahmen einer „Wohnungsbesichtigung“ will man einen Blick in das von Ihnen geltend gemachte Arbeitszimmer werfen dürfen. Zwar sind Sie nicht verpflichtet, dem Finanzbeamten Zutritt zu Ihrer Wohnung zu gewähren. Jedoch setzt die Finanzverwaltung ganz massiv auf den Effekt der „Überrumpelung.“
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Basisabsicherung: Doppelt versichert in gesetzlicher und privater Versicherung

Basisabsicherung: Doppelt versichert in gesetzlicher und privater Versicherung

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind – nach Kürzung um vier Prozent für den Krankengeldanspruch – in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ebenfalls in voller Höhe absetzbar sind Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, soweit diese der Basisabsicherung dienen.
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