Oft gewähren Angehörige einander Darlehen. Wird ein solches Privatdarlehen vom Darlehensnehmer zur Einkunftserzielung genutzt, kann er die gezahlten Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen und so seine Steuerschuld in Höhe des individuellen Steuersatzes von bis zu 45 % mindern. Der Darlehensgeber hingegen braucht die vereinnahmten Darlehenszinsen lediglich mit dem günstigen Abgeltungsteuersatz von 25 % versteuern, oder?
Weiterlesen