Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sollte überlegen, ob er eine Einkommensteuererklärung freiwillig abgibt, die so genannte Antragsveranlagung. Die freiwillige Abgabe ist immer empfehlenswert, wenn Sie Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen wollen oder wenn Sie während des Jahres vermeintlich zu viel Steuern gezahlt haben und diese anrechnen lassen wollen. Kurzum: wenn Sie die Möglichkeit einer Steuererstattung sehen. Es gibt viele Fälle, in denen sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt!
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