Wenn Sie im Jahr 2025 mehr Netto vom Brutto erhalten möchten, sollten Sie frühzeitig einen Lohnsteuerfreibetrag beantragen. Dieser reduziert Ihre monatliche Steuerlast direkt und sorgt so für ein höheres Nettoeinkommen. Besonders Arbeitnehmer mit hohen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen profitieren von dieser Möglichkeit.
Schlagwort: Steuerklasse
Lohnsteuer: Neues Merkblatt zur Steuerklassenwahl
Ehegatten können für den Lohnsteuerabzug grundsätzlich wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge beider Ehegatten in etwa der zu erwartenden Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte ca. 60 Prozent und der in Steuerklasse V eingestufte ca. 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.
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Elterngeld: Mehrfacher Steuerklassenwechsel im Bemessungszeitraum
Grundlage für das Elterngeld ist das persönliche Nettoeinkommen, nicht das Familieneinkommen. Maßgebend ist das Einkommen aus Erwerbstätigkeit in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes, das der betreuende Elternteil durchschnittlich pro Monat erzielt hat, sog. Bemessungszeitraum (§ 2b BEEG). Bei nichtselbständiger Erwerbstätigkeit hängt die Höhe des Elterngeldes von der Höhe des fiktiven Nettoeinkommens in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes ab.
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Lohnsteuerabzug: Faktorverfahren ab 2019 für zwei Jahre gültig
Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, beide in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben, können bekanntlich für den monatlichen Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will.
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Neuregelung der Steuerklassenkombination bei Heirat
Nach bisheriger Regelung wird für Eheleute bei Heirat programmgesteuert die Steuerklasse III gebildet, wenn nur ein Ehegatte als Arbeitnehmer berufstätig ist. Der nicht als Arbeitnehmer tätige Ehegatte wird in keine Steuerklasse eingereiht. Das hat sich zum 1.1.2018 geändert.
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Steuerklasse I auch bei Schenkung des biologischen Vaters
Die Juristerei differenziert zwischen dem leiblichen (biologischen) und dem rechtlichen Vater. Der rechtliche Vater ist derjenige, der aufgrund der Vorgaben des Gesetzes als „Vater“ behandelt wird, derweil der leibliche Vater derjenige ist, der das Kind gezeugt hat. Gilt bei einer Schenkung auch die günstige Steuerklasse I für Kinder?
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Neues Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2013
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein neues Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 herausgegeben. Das Merkblatt soll Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, die richtige Wahl der Steuerklasse erleichtern.
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