Die einen nennen es „Schnüffelei“, die anderen eine dringend notwendige Maßnahme zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung im großen Stil: Es geht um dem automatisierten Austausch von Informationen zu Konten und Depots, den zahlreiche Staaten bereits seit mehreren Jahren untereinander praktizieren.
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Schlagwort: Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe der Steuererklärung?
Steuerbürger, die ausschließlich Arbeitslohn beziehen, sind oft der Meinung, dass sie eine Steuererklärung nicht verpflichtend abgeben müssen. Doch diese Auffassung entpuppt sich vielfach als falsch, beispielsweise wenn beide Ehegatten verdienen und die Steuerkassenkombination III/V gewählt haben. Der Gesetzgeber weiß, dass es bei dieser Konstellation in zahlreichen Fällen zur Nachzahlung kommt und verlangt daher die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Gilt das schon als Steuerhinterziehung?
Schwarzarbeit: Risiko für Auftraggeber und Auftragnehmer
Im realen Leben werden gelegentlich Handwerkerarbeiten und auch andere Tätigkeiten „schwarz“ erledigt, d.h. am Fiskus vorbei, ohne Rechnung nach BAT abgerechnet (bar auf Tatze). Offenbar eine Win-Win-Situation für beide Seiten: Der Auftraggeber spart die Mehrwertsteuer auf den Lohn, der Auftragnehmer spart seine Steuern auf den Lohn (Einkommen-, Kirchen-, Gewerbesteuer, Soli) und kassiert brutto für netto. Doch sind solche Geschäfte ohne Risiko? Natürlich nicht!
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Steuerzinsen: Nachzahlungszinsen im Jahre 2015 verfassungsgemäß?
Bei Steuernachforderungen, Steuerstundung, Steuerhinterziehung und Aussetzung der Vollziehung berechnet das Finanzamt immer noch zu Lasten der Bürger einen Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr, d.h. für jeden vollen Monat des Verzinsungszeitraumes 0,5 % des fälligen Steuerbetrages. Dies Nachzahlungszinsen sind so im Gesetz festgelegt (§ 238 AO).
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Kapitalerträge: Automatische Kontrollmitteilungen ab September 2017
Viele Steuerbürger werden nach September 2017 Post von ihrem Finanzamt bekommen, falls die in ihrer Steuererklärung angegebenen Kapitalerträge aus ausländischen Konten nicht mit den Kontendaten übereinstimmen, die die deutsche Finanzverwaltung künftig automatisch von ausländischen Finanzbehörden erhält. Denn eine Revolution steht vor der Tür: Im September 2017 werden erstmals zahlreiche Staaten Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge an die Heimatländer der ausländischen Anleger versenden.
Bankgeheimnis: Kontrollmitteilungen ab 2018 auch aus der Schweiz
Wer Konten in der Schweiz hat und die Erträge daraus vor dem deutschen Fiskus verheimlichen will, hat daran schon lange keine Freude mehr, sondern vielmehr Herzrasen und schlaflose Nächte. Denn zum einen könnte sein Name auf Daten-CDs enthalten sein, die der Fiskus von Dieben angekauft hat, zum anderen drängen die Schweizer Banken ihn zur Offenbarung oder zur Kontenauflösung, und zum dritten ist eine Selbstanzeige seit Jahresbeginn deutlich schwieriger und teurer geworden. Und jetzt droht noch ein viertes Problem.
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Luxemburg: Bankgeheimnis für Steuerausländer wird gelüftet
Schon seit 2005 versenden so gut wie alle EU-Staaten Kontrollmitteilungen über Zinserträge von Anlegern aus anderen EU-Staaten an die heimischen Finanzbehörden. Nur zwei EU-Mitgliedsländer haben bislang ihr Bankgeheimnis bewahrt und behalten stattdessen eine Zinssteuer von derzeit 35 % ein: Dies sind Österreich und Luxem-burg. Gleiches gilt für die Nicht-EU-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino.
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