Folgender Fall: Die Eltern kaufen 2011 ein Mietwohngrundstück, übertragen es 2012 unentgeltlich auf die Kinder (Schenkung), und die Kinder verkaufen das Grundstück im selben Jahr zu einem höheren Preis an einen Erwerber. Die Verkaufsverhandlungen haben allein die Eltern geführt. Die Kinder unterliegen einem wesentlich niedrigeren Steuersatz als die Eltern, so dass die Steuer auf den Spekulationsgewinn (gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG) geringer ist als wenn noch die Eltern die Immobilie verkauft hätten.
Schlagwort: Steuergestaltung
Erbbaurecht: Hausverkauf in der Spekulationsfrist kann steuerfrei sein
Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Früher sprach man insoweit von Spekulationsgeschäften. Die Gewinne aus Veräußerungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist unterliegen der Einkommensteuer.
Weiterlesen