Die Abgabefrist endet im Fall der freiwilligen Veranlagung für die Steuererklärung für 2020 am 31. Dezember 2024, 24 Uhr.
Abgabefristen für die Steuererklärung
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Die Abgabefrist endet im Fall der freiwilligen Veranlagung für die Steuererklärung für 2020 am 31. Dezember 2024, 24 Uhr.