Die finanzielle Unterstützung von Familien steht in Deutschland regelmäßig im Fokus gesetzlicher Anpassungen. Dabei spielen das Kindergeld und der Kinderfreibetrag eine zentrale Rolle, da sie Familien direkt entlasten. Zum Jahresbeginn 2024 und darüber hinaus wurden und werden einige Änderungen umgesetzt, die Eltern zugutekommen sollen.
Schlagwort: Steuerfortentwicklungsgesetz
Grundfreibetrag und Steuertarife: Änderungen 2024 bis 2026
Der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum steuerfrei und wird regelmäßig an die Inflation angepasst. Ab 2024 treten durch mehrere gesetzliche Änderungen neue Beträge in Kraft, die rückwirkend und in den kommenden Jahren weiter steigen. Auch bei den Steuersätzen gibt es Anpassungen, insbesondere beim Spitzensteuersatz.
Solidaritätszuschlag: Erhöhung der Freigrenze
Seit 2021 profitieren etwa 90 Prozent der Steuerzahler in Deutschland von einer Entlastung beim Solidaritätszuschlag, während nur die höchsten Einkommen weiterhin zur Zahlung herangezogen werden. Die Einführung neuer Freigrenzen und Anpassungen tragen dazu bei, dass der „Soli“ in Zukunft gezielter erhoben wird und eine Inflation das Zahlpflichten nicht unnötig erweitert.
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Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V erst ab 2030
Derzeit werden Ehepaaren nach der Eheschließung automatisch die Steuerklassen IV/IV zugeordnet. Auf Antrag kann man in die Steuerklassen III/V oder IV/IV mit Faktor wechseln. In vielen Ehen verdienen Partner unterschiedlich viel. Oft liegt das Brutto des Mannes über dem der Frau. Mit den Lohnsteuerklassen III und V wird der Unterschied noch größer: Der Partner mit dem höheren Gehalt hat überproportional mehr Netto. Die Steuerklasse IV mit dem Faktorverfahren führt dazu, dass jeder Ehegatte Lohnsteuer entsprechend seinem Verdienst zahlt.