Wer seinen Steuerbescheid später als 15 Monate nach dem Steuerjahr erhält und sich über eine Erstattung freut, bekommt auf diese Steuererstattung zusätzlich so genannte Erstattungszinsen, und zwar in Höhe von 0.5 Prozent für jeden vollen Monat. Der Wermutstropfen: Die Erstattungszinsen müssen im Jahr der Zahlung als Kapitalertrag wieder versteuert werden (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG).
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Schlagwort: Sparer-Pauschbetrag
Wann sind Kursgewinne aus Aktien steuerfrei?
Aktien im Höhenrausch: Am 16. März 2015 überschritt der Dax erstmals 12.000 Punkte. Seit Jahresbeginn haben die deutschen Standardaktien im Schnitt über 20 Prozent zugelegt. Und seit dem Börsentief im Frühjahr 2009 hat sich der Dax sogar mehr als verdreifacht.
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