Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie weitere Sozialversicherungswerte werden Jahr für Jahr aufs Neue an die Einkommensentwicklung angepasst. Aktuell hat das Bundeskabinett eine Verordnung zu den Werten der Sozialversicherung, die ab 1.1.2022 gelten werden, beschlossen.