Der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung gilt als „Beschäftigung“ – und somit sind Auszubildende versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung (§ 7 Abs. 2 SGB IV). Seit 2012 unterliegen auch Studenten dualer Studiengänge der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
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Schlagwort: Sozialversicherungspflicht
Wann ist ein Vereinsvorstand sozialversicherungspflichtig?
Es gibt viele Vereinsvorstände, die ihre Tätigkeit nicht nur abends und am Wochenende ausüben, sondern die einen gewissen Teil ihrer Arbeitszeit „für den Verein“ aufwenden. Das betrifft zumeist Vereine mit vielen Mitgliedern oder Vereine, bei denen der Vereinsvorstand quasi auch gleichzeitig wie ein Geschäftsführer tätig wird. Erhält der Vereinsvorsitzende dann eine Vergütung, die über eine äußerst geringe Aufwandsentschädigung hinausgeht, kann diese der Sozialversicherung, also insbesondere der Renten- und Arbeitslosenversicherung, unterliegen.
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Sportvereine: Trainer ist sozialversicherungspflichtig
Wer eine nebenberufliche Tätigkeit als Trainer ausübt und dafür ein gewisses „Honorar“ bezieht, das über die steuerlichen Freibeträge hinausgeht, hat nicht immer ein Interesse daran, als Arbeitnehmer eingestuft zu werden. Der eine oder andere würde sich die Sozialversicherungsbeiträge gerne sparen, wenn er bereits anderweitig versichert ist. Und auch die Vereine würden ihren Arbeitgeberanteil zu den Beiträgen lieber in den Sport investieren als an die Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung abzuführen. Doch die Prüfungsdienste der Sozialversicherung sind streng und vielfach können sie sich auf die Rechtsprechung der Sozialgerichte verlassen.
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