Arbeitnehmer können mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Teile ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umgewandelt werden. Hierbei bleiben bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2023: 3.624 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 1a Abs. 1 BetrAVG). Diese Regelung macht die Gehaltsumwandlung besonders attraktiv, da sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von der Ersparnis der Sozialabgaben profitieren.
Schlagwort: Sozialversicherungsbeiträge
Sozialversicherung: Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2024
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie weitere wichtige Sozialversicherungswerte werden Jahr für Jahr aufs Neue an die Einkommensentwicklung angepasst.
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Wie sich die Sozialversicherungsbeiträge 2018 ändern
Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2018 die Werte in der Sozialversicherung neu festgesetzt. Es steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West und Ost als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Somit steigen für die Sozialversicherungsbeiträge 2018 dann auch die Höchstbeträge für Gutverdiener.
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