„Ehe kaputt und Kasse leer“. Sowohl Trennungsunterhalt an den getrennt lebenden Ehegatten als auch nachehelicher Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten schmälern ganz erheblich das verfügbare Einkommen. Aber kann der Unterhaltsempfänger auch die anfallenden Prozesskosten als Werbungskosten geltend machen?
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Schlagwort: Sonderausgaben
Doppelt versichert in gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind – nach Kürzung um vier Prozent für den Krankengeldanspruch – in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ebenfalls in voller Höhe absetzbar sind Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, soweit diese der Basisabsicherung dienen.
Elektronischer Datenabruf: Die vorausgefüllte Steuererklärung
In unserem Programm SteuerGo steht der elektronische Datenabruf im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) der Finanzverwaltung für alle Steuererklärungen ab dem Steuerjahr 2014 zur Verfügung.
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Verlustvortrag: Viele Studenten „verbrennen“ ihre schönen Studienkosten
Nach wie vor befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, ob die Kosten für ein Erststudium als Werbungskosten oder nur begrenzt als Sonderausgaben abziehbar sind. Im Hinblick auf die künftige Entscheidung wird den Studenten stets geraten, ihre Studienkosten als Werbungskosten im Rahmen einer Einkommensteuererklärung als Verlustvortrag geltend zu machen.
Kirchensteuer: Wie ist die Erstattung zu erfassen?
Die gezahlte Kirchensteuer ist steuerlich als Sonderausgabe abziehbar und mindert das zu versteuernde Einkommen. Erstattungen von Kirchensteuer, in der Regel aus der Steuererklärung des Vorjahres, werden mit der gezahlten Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet. Eine Kirchensteuer-Erstattung für das Jahr 2017, die in 2018 ausgezahlt wird, mindert folglich die Kirchensteuer, die im Jahr 2018 als Sonderausgabe abziehbar ist.
Krankheitskosten: Verzicht auf Kostenerstattung wegen Beitragserstattung
Personen mit privater Krankenversicherung zahlen oftmals Arztrechnungen bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche, um so die Beitragsrückerstattung zu retten, die oftmals bis zu sechs Monatsbeiträge betragen kann. Die Beitragserstattung reduziert zwar die abzugsfähigen Versicherungsbeiträge beim Sonderausgabenabzug und bringt so eine geringere Steuerersparnis.
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Riesterrente: Kein Sonderausgabenabzug ohne Anlage AV
Beiträge zur so genannten Riester-Förderung werden mit einer Zulage und gegebenenfalls einem ergänzenden Abzug als Sonderausgabe belohnt. Um den Sonderausgabenabzug zu erhalten, müssen Sie aber die zwingend die „Anlage AV“ abgeben.
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Krankenversicherungsbeiträge des Kindes = Sonderausgaben der Eltern
Kinder in Berufsausbildung – also Auszubildende, Referendare, Beamtenanwärter – sind in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Sie sind selber Versicherungsnehmer. Die Beiträge behält der Arbeitgeber unmittelbar von der Ausbildungsvergütung ein. Für diesen Fall gibt es im Gesetz eine erfreuliche Sonderregelung: Sofern die Eltern für das Kind noch Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, können sie die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung des Kindes dennoch als ihre Sonderausgaben absetzen.
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Berufsausbildung: KV-Beiträge des Kindes als Sonderausgaben der Eltern
Seit 2010 sind Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Absetzbar sind nicht nur Beiträge zur eigenen Absicherung, sondern auch Beiträge zur Absicherung von unterhaltsberechtigten Kindern.
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Krankenversicherung: Pauschale Bonuszahlungen mindern Sonderausgaben
Grundsätzlich mindern Beitragsrückerstattungen der Krankenkasse den Betrag, der als Sonderausgaben abziehbar ist. Seit einiger Zeit ist aber umstritten, wie Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenversicherungen für gesundheitsbewusstes Verhalten steuerlich zu behandeln sind. Die Finanzverwaltung war lange der Meinung, auch diese Zahlungen müssten die Sonderausgaben mindern.
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Ehegatten-Einzelveranlagung: Wie Sonderausgaben u.a. aufzuteilen sind
Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Ehegatten-Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet. Bei jedem Ehegatten werden die üblichen Frei-, Pausch- und Höchstbeträge wie bei Ledigen gewährt.
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Behinderten-Pauschbetrag: Hälftige Aufteilung bei Einzelveranlagung zulässig
Seit 2013 ist die Alternative zur Zusammenveranlagung bei Eheleuten nicht mehr die getrennte Veranlagung, sondern die Einzelveranlagung für Ehegatten (§ 26a EStG). Bei der Einzelveranlagung hat jeder Ehegatte eine eigene Einkommensteuererklärung abzugeben und erhält auch einen gesonderten Steuerbescheid. Es werden also zwei Steuerberechnungen jeweils getrennt für die Ehegatten durchgeführt und die Steuer jeweils nach dem Grundtarif berechnet. Bei jedem Ehegatten werden die üblichen Frei-, Pausch- und Höchstbeträge wie bei Ledigen gewährt.
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Doppelt versichert in gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind – nach Kürzung um vier Prozent für den Krankengeldanspruch – in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ebenfalls in voller Höhe absetzbar sind Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, soweit diese der Basisabsicherung dienen.
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Schulgeld: Studiengebühren für private Fachhochschule nicht absetzbar
Besucht Ihr Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, eine kostenpflichtige Privatschule, können Sie das Schulgeld teilweise als Sonderausgaben absetzen: Absetzbar sind 30 Prozent, höchstens 5.000 Euro. Begünstigt sind Schulen und Einrichtungen, die zu einem anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss führen (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Die Frage ist, ob auch staatlich anerkannte private Hochschulen und Fachhochschulen begünstigt sind.
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Riester-Vertrag: Jetzt Mindesteigenbeitrag überprüfen
Die Wirtschaft boomt – noch. Und so sind auch in diesem Jahr die Löhne und Gehälter gestiegen. Viele Arbeitnehmer vergessen, dass eine Lohnerhöhung Auswirkungen auf die staatliche Riester-Zulage haben kann. Sie sollten daher überprüfen, ob Sie ggf. Ihre Beiträge für den Riester-Vertrag erhöhen müssen.
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Bundestagswahl: Wie Spenden an Parteien begünstigt sind
Zur Bundestagswahl am 24. September 2017 treten weit mehr als die großen bekannten Parteien an und buhlen nicht nur um Ihre Stimme – sondern auch um Spenden. Denn Stimmen und Spenden bringen den Parteien zusätzlich Geld aus der Staatskasse: Für die ersten vier Millionen Stimmen gibt es jeweils 1,00 Euro und darüber hin-aus 83 Cent je Stimme (Wählerstimmenanteil). Und für jeden Euro, den Sie einer Partei in Form von Spenden oder Mitgliedsbeiträgen bis zu 3.300 Euro zuwenden, erhält die Partei aus der Staatskasse nochmals 45 Cent (Zuwendungsanteil).
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Studienkosten sammeln und steuerlich geltend machen!
Das Gesetz sagt, dass Aufwendungen für ein Erststudium als Erstausbildung nicht unbegrenzt als Werbungskosten, sondern nur noch begrenzt bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Der Abzug als Sonderausgaben bedeutet, dass die Studienkosten steuerlich „unter den Tisch fallen“, wenn keine entsprechend hohen Einnahmen erzielt werden. Was von den Studienkosten im Jahr der Zahlung nicht mit Einkünften verrechnet werden kann, ist steuerlich verloren. Jedenfalls werden die Kosten nicht auf spätere Jahre vorgetragen, um dann im ersten Berufsjahr eine Steuererstattung zu erlangen.
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Geschiedene: Krankenversicherungsbeiträge für den Ex-Gatten absetzbar
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sind im Rahmen des Realsplittings bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Hierzu aber muss der geschiedene Ex-Gatte seine Zustimmung geben und die empfangenen Beträge seinerseits als „sonstige Einkünfte“ versteuern (Realsplitting gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
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Internatskosten teilweise als Kinderbetreuungskosten absetzbar
Aufwendungen für die Internatsunterbringung eines gesunden Kindes zwecks Schulausbildung sind steuerlich leider bisher nicht absetzbar. Diese Aufwendungen stellen typische Ausbildungskosten dar, die mit dem Kindergeld oder dem Kinder- und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) abgegolten sind. Nicht abzugsfähig sind die Internatskosten auch dann, wenn die Internatsunterbringung aus sozialen, psychologischen oder pädagogischen Gründen erfolgt, etwa weil das Kind schwer erziehbar oder lernbehindert ist oder die Eltern sich nicht um das Kind kümmern können.
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Altersvorsorge: Erhöhung des Sonderausgaben-Abzugsbetrages
Zu den Aufwendungen für die Altersvorsorge zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtung, landwirtschaftlichen Alterskasse, Rürup-Rentenversicherung sowie seit 2014 zu einer Basis-Berufsunfähigkeitsversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG). Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, wirken sich allerdings bis zum Jahre 2025 tatsächlich nur mit einem bestimmten Prozentsatz steuermindernd aus.
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Rentenbeiträge definitiv nicht als Werbungskosten absetzbar
Rentenbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen und zur neuen „Rürup“-Rentenversicherung sind im Rahmen der „Altersvorsorgeaufwendungen“ nur begrenzt bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 3 EStG). Gleichwohl müssen die Renten in zunehmendem Maße und ab 2040 in voller Höhe versteuert werden (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG).
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