Die Finanzverwaltung hat im letzten Jahr verfügt, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computer-Hardware und Anwendersoftware generell ein Jahr beträgt, wenn Geräte oder Lizenzen seit dem 1. Januar 2021 erworben worden sind. Das bedeutet: Die Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, und zwar unabhängig von der Höhe des Kaufpreises. Die vorherige Grenze für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ von 800 Euro netto spielt für PCs, Notebooks und Software keine Rolle mehr. Wie zu erwarten, gab es bereits zahlreiche Fragen zu der Neuregelung der Sofortabschreibung.
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Schlagwort: Software
Unbegrenzte Sofortabschreibung für Computer und Software
Ein Computer kann ein Arbeitsmittel sein. Wie bei anderen Arbeitsmitteln auch war bisher eine Sofortabschreibung nur möglich, wenn die Anschaffungskosten unter 800 Euro lagen. Doch nach dem politischen Willen wird diese Regelung ab dem Jahr 2021 für Desktop-Computer, Notebooks und Software durch eine vorteilhafte Neureglung ersetzt. Die Anschaffungskosten können nun im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Sofortabschreibung für Computer, Zubehör und Software geplant
Am 19.1.2021 hat die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder zahlreiche neue und zum Teil verschärfte Corona-Maßnahmen beschlossen. Fast etwas untergegangen ist in der öffentlichen Wahrnehmung, dass auch eine weitreichende steuerliche Änderung in Bezug auf die Sofortabschreibung angestoßen werden soll.
Elektronische Steuerbescheide zukünftig wieder abrufbar
Wie uns das ELSTER-Team heute mitteilte, konnten die in der vergangenen Woche bekannt gewordenen Probleme bei der Übermittlung des elektronischen Steuerbescheids behoben werden.
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Probleme bei der Abholung der elektronischen Steuerbescheide
Bei der Bereitstellung des elektronischen Steuerbescheids durch die Finanzbehörden gibt es offensichtlich zur Zeit massive Probleme. Wie uns das ELSTER-Team mitteilte, tritt wohl seit Kurzem ein Fehler auf, der die Abholung des elektronischen Steuerbescheids verhindert.
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In eigener Sache: Diese Neuerungen erwarten Sie 2014
Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns dabei auch 2014 besonders am Herzen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir immer wieder positives Feedback erhalten, das zu einer weiteren Verbesserung der Anwendung beigetragen hat. Dass wir auf dem rechten Weg sind, haben uns auch Ihre zahlreichen Zuschriften und auch die positiven Bewertungen bei Trusted Shops bestätigt.
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„Euro am Sonntag“ gefällt Lohnsteuer kompakt
Die Beliebtheit bei Lohnsteuer kompakt wächst stetig. Nicht nur bei unseren Kunden, wie wir aus über 5.000 positiven Bewertungen erkennen können, sondern auch in den Medien.
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In eigener Sache: Diese Neuerungen erwarten Sie 2013
Lohnsteuer kompakt startet in das neue Steuerjahr mit zahlreichen Neuerungen. Die kontinuierliche Verbesserung unserer Anwendung liegt uns auch 2013 am Herzen, daher nehmen wir das Feedback unserer Nutzer sehr ernst und bemühen uns stets Wünsche und Anregungen umzusetzen.
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Bezahlung: Neues Design und neue Funktionen
Zum Service von Lohnsteuer kompakt gehört auch die Optimierung sowie Erweiterung des Programmes. Nachdem schon die Suchfunktion bei Lohnsteuer kompakt angepasst wurde, folgt jetzt der Bezahlprozess. Das Design sowie einige Funktionen wurden zur besseren Handhabung überarbeitet.
Verbesserte Suche bei der Eingabe der Steuererklärung
Die kontinuierliche Verbesserung unseres Programms liegt uns am Herzen, daher nehmen wir das Feedback und den Input unserer Nutzer sehr ernst und bemühen uns stets Wünsche und Anregungen umzusetzen.
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