Wer während der Ehe in einer Zugewinngemeinschaft gelebt hat, kann bei der Scheidung einen Zugewinnausgleich beantragen. Das heißt, dass das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen zwischen den Ex-Partnern hälftig geteilt wird. Doch nicht immer laufen die Verhandlungen über den Zugewinnausgleich friedlich ab. Und zuweilen besteht der Verdacht, dass einer der beiden Ex-Partner Vermögenswerte verschweigt.
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