In den Jahren 2010 bis 2014 sind über 100 000 strafbefreiende Selbstanzeigen zu nicht versteuerten Kapitaleinkünften aus der Schweiz eingereicht worden. Im Zusammenhang mit der Selbstanzeige begegnen die Betroffenen zwei Problemen: Zum einen sind die Bedingungen für die Wirksamkeit der Straffreiheit außerordentlich kompliziert (siehe Uli Hoeneß), zum anderen sind die Kosten für die Selbstanzeige, d.h. für die Beschaffung der Belege und für den steuerlichen Berater, außerordentlich hoch. Die Frage ist, ob die hohen Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen absetzbar sind.
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Schlagwort: Selbstanzeige
Bankgeheimnis: Kontrollmitteilungen ab 2018 auch aus der Schweiz
Wer Konten in der Schweiz hat und die Erträge daraus vor dem deutschen Fiskus verheimlichen will, hat daran schon lange keine Freude mehr, sondern vielmehr Herzrasen und schlaflose Nächte. Denn zum einen könnte sein Name auf Daten-CDs enthalten sein, die der Fiskus von Dieben angekauft hat, zum anderen drängen die Schweizer Banken ihn zur Offenbarung oder zur Kontenauflösung, und zum dritten ist eine Selbstanzeige seit Jahresbeginn deutlich schwieriger und teurer geworden. Und jetzt droht noch ein viertes Problem.
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