Schlagwort: Schadenspauschale

Verspätete Lohnzahlung: Leider kein Anspruch auf neue Schadenspauschale

Verspätete Lohnzahlung: Leider kein Anspruch auf neue Schadenspauschale

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich zahlen. Bislang konnten Beschäftigte gegen verspätete Lohnzahlung kaum etwas unternehmen. Eine neue Vorschrift sieht nun eine Entschädigung dafür vor. Denn nach einer neuen Regelung im BGB ab 2014 können Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners nicht nur Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen, sondern obendrein noch die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro fordern (§ 288 Abs. 5 BGB).
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Anspruch auf Schadenspauschale bei verspäteter Lohnzahlung

Anspruch auf Schadenspauschale bei verspäteter Lohnzahlung

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich zahlen. Bislang konnten Beschäftigte dagegen kaum etwas unternehmen. Eine neue Vorschrift sieht nun eine Entschädigung bei verspäteter Lohnzahlung vor. Denn nach einer neuen Regelung im BGB ab 2014 können Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners nicht nur Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen, sondern obendrein noch die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro fordern (§ 288 Abs. 5 BGB).
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