Durch die Wirecard-Insolvenz am 25.6.2020 haben viele Kleinaktionäre Geld verloren. Sie können ihren Verlust prinzipiell zwar steuerlich geltend machen, doch das ist nur ein schwacher Trost, zumal bei Aktienverlusten auch noch gewisse Beschränkungen bei der steuerlichen Verlustverrechnung zu beachten sind. Vom Insolvenzverwalter werden sie wohl kaum Geld sehen, denn als Anteilseigner von Wirecard waren sie Gesellschafter und gelten nicht als Gläubiger (LG München, Urteil vom 23.11.2022, 29 O 7754/21).
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